Ben Berndt fühlt sich nach einem Podcast-Gespräch mit Björn Höcke von den Behörden verfolgt, ein rechter Blogger spricht von „staatsfinanzierter KI-Zensur“. Über die schwierige Rolle der Landesmedienanstalten als Hüter journalistischer Standards. […]
NLM-Direktor Krebs erklärt den Sinn des umstrittenen Paragrafen 19 damit, dass der Gesetzgeber eine „Lücke“ geschlossen habe. „Für Rundfunkanbieter gelten klare Anforderungen an journalistische Grundsätze, auch wenn Rundfunk im Netz verbreitet wird.“ Für den Online-Bereich gab es das zuvor nicht, obwohl auch der „publizistisch sehr relevant sein“ und den Meinungsbildungsprozess gefährden könne, „durch Desinformationskampagnen, Fake News oder die Vermittlung falscher Informationen“.
Es gibt allerdings einen Weg, sich auch als Online-Medium der Aufsicht durch die Landesmedienanstalten zu entziehen: wenn man sich einem anerkannten Organ der journalistischen Selbstkontrolle unterwirft. Konkret ist das im Moment nur der Presserat, in dem die meisten großen Verlage vertreten sind. Das hat für die betroffenen Medien den Charme, dass dieses Gremium nichts untersagen kann. Seine schärfste Waffe ist die öffentliche Rüge.
Stefan Niggemeier, sueddeutsche.de, 07.07.2026 (online)

