Normalerweise vertritt ein Aufsichtsrat die Eigentümer. Das wären beim ORF alle Österreicher·innen. Aber der Stiftungsrat vertritt nicht sie, sondern die politischen Parteien.
Was bedeutet das für Führungskräfte, die von diesem Aufsichtsorgan (wieder)bestellt werden wollen? Dass sie nicht die üblichen Stakeholder überzeugen müssen – Eigentümer, Kunden, Belegschaft -, sondern politische Fraktionen im Stiftungsrat. Diese falsche Incentive-Struktur ist DAS Problem des ORF.
Dann passiert genau das, was die Richterin gerade im Wöginger-Urteil angeprangert hat: Die bestqualifizierten Kandidat·innen bewerben sich für Spitzenfunktionen oft gar nicht, weil sie wissen, dass sie ohne politische Sponsoren ohnehin chancenlos sind.
Dass der laut Verfassungsgesetz unabhängige ORF als einziges Unternehmen des Landes in seinem Aufsichtsrat offizielle Partei-Fraktionen hat, die Personalentscheidungen nach Parteilinie treffen, ist ein echtes Problem. Leider sind die einzigen, die das abschaffen können … die Parteien.
Und weil manchmal vom Politikern kommt: Aber der Verfassungsgerichtshof hat die Partei-„Freundeskreise“ nie für verfassungswidrig erklärt. Das stimmt. Aber der VfGH kann nur gesetzliche Bestimmungen aufheben. Die „Freundeskreise“ stehen nicht im ORF-Gesetz. Die haben die Parteien einfach erfunden.
Armin Wolf, 07.05.2026 (online)

