Die KEK kritisierte schon vor zwei Jahren die fehlende Reform des Medienkonzentrationsrecht.
Der Vorsitzende der KEK, Prof. Dr. Georgios Gounalakis, seine Verwunderung hierüber zum Ausdruck. „Seit nahezu drei Jahren befindet sich die KEK mit den Ländern im Gespräch über eine zeitgemäße Anpassung des Rechts der Vielfaltsicherung. Im Konzentrationsbericht 2015, in Stellungnahmen und Anhörungen haben wir konkrete Vorschläge in Richtung eines fernsehunabhängigen Vielfaltsicherungsmodells erarbeitet und der Rundfunkkommission unterbreitet. Zuletzt fand am 20.09.2017 ein Gespräch zwischen der AG Medienkonzentration der Länder und der KEK in Berlin statt, bei dem bereits sehr konkret Detailfragen eines solchen Regulierungskonzepts erörtert wurden. Nichts von alledem findet Niederschlag in dem nun vorgelegten Entwurf eines Medienstaatsvertrags“, so Gounalakis. ….
Nicht zuletzt wegen der verfassungsrechtlichen Pflicht zur präventiven Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht besteht aus Sicht der KEK dringender Bedarf zur Reform der bestehenden Regulierung. Erforderlich ist ein effektiveres Modell, das die Konzentrationsbewegungen in der digitalen und konvergenten Medienwelt kontrollierbar und ggf. sanktionierbar macht. Die KEK fordert die Länder auf, ihrer verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht nach einer längst überfälligen und unaufschiebbaren Reform des Medienkonzentrationsrechts nachzukommen.“
Pressemitteilung der KEK, 20.08.2020 (online)