Zitiert: Wann wird Schweigen im Podcast zum Sorgfaltspflichtproblem?

Nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Medienstaatsvertrag (MStV) müssen geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien anerkannten journalistischen Grundsätzen genügen. Ob ein Angebot darunterfällt, entscheidet nicht die Selbstbeschreibung des Anbieters, sondern eine funktionale Betrachtung. […]

Im Übrigen lohnt bei Fragen des Selbstverständnisses ein Blick ins Handelsregister. Als Gegenstand der ungeskriptet media GmbH ist dort eingetragen: die Produktion von Medien in Bild und Ton, insbesondere das Führen und die mediale Verbreitung von wahrhaftigen Gesprächen – “Journalismus, Verlagswesen”. Gegenüber dem Registergericht war man mit der Einordnung offenbar weniger zurückhaltend als gegenüber der Medienaufsicht. […]

Die harte Nuss des Falls liegt damit nicht darin, ob die Sorgfaltspflichten gelten, und auch nicht darin, ob das Recht nachträgliche Korrekturen kennt – das tut es. Offen ist, ob § 19 MStV dieses etablierte Muster auf unwidersprochene Gastäußerungen in Gesprächsformaten erstreckt. Wer fremde Äußerungen verbreitet, haftet äußerungsrechtlich nur, wenn er sie sich zu eigen macht; die bloße Wiedergabe einer Gastäußerung genügt dafür in der Regel nicht. […]

Für Berndts weiteres Vorgehen heißt das: Mit dem Argument, sein Format sei gar nicht journalistisch, dürfte er kaum durchdringen – zumal das Handelsregister anderes erklärt. Bei der Frage, wie weit die Sorgfaltspflicht im Interview reicht, liegen seine Karten besser, wenn auch nicht viel. Der Fall hat damit durchaus grundsätzlichere Bedeutung. Am Ende könnten alle etwas gewonnen haben: Berndt die Aufmerksamkeit, die Landesmedienanstalt die Bestätigung ihrer Zuständigkeit und die Signalwirkung und schließlich das Medienrecht eine Antwort auf die Frage, wie viel Sorgfalt ein sehr langes Kaffee-Gespräch braucht.

Wolfgang Schulz, lto.de, 06.07.2026 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)