Wer einen Chatbot auf seiner Unternehmenswebsite einsetzt, haftet für halluzinierte Falschangaben. Ein entsprechendes Urteil des OLG Hamm vom Mai ist nun rechtskräftig geworden, wie das Gericht der F.A.Z. mitteilte (Aktenzeichen: 4 UKl 3/25). Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Fälle.
Im konkreten Fall ging es um die Website einer Klinik. Dort war ein Chatbot zur Kundenkommunikation installiert, der Fragen in Echtzeit beantwortete, auch zu den Geschäftsführern der Klinik. […]
Fazit: Wer auf seiner Website einen Chatbot einsetzt, sollte dessen Ausgaben regelmäßig und systematisch auf Richtigkeit kontrollieren und die KI im Zweifel abschalten. Sonst droht Haftung. Im konkreten Fall hatte die Klinik noch Glück, es ging um nur 260 Euro nebst Zinsen. Allerdings kommen noch die kompletten Kosten des Gerichtsverfahrens hinzu.
Jochen Zenthöfer, faz.net, 16.09.2026 (online)

