Zitiert: Unternehmen haftet, wenn der Chatbot halluziniert

Wer einen Chatbot auf seiner Unternehmenswebsite einsetzt, haftet für halluzinierte Falschangaben. Ein entsprechendes Urteil des OLG Hamm vom Mai ist nun rechtskräftig geworden, wie das Gericht der F.A.Z. mitteilte  (Aktenzeichen: 4 UKl 3/25). Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Fälle.

Im konkreten Fall ging es um die Website einer Klinik. Dort war ein Chatbot zur Kundenkommunikation installiert, der Fragen in Echtzeit beantwortete, auch zu den Geschäftsführern der Klinik. […]

Fazit: Wer auf seiner Website einen Chatbot einsetzt, sollte dessen Ausgaben regelmäßig und systematisch auf Richtigkeit kontrollieren und die KI im Zweifel abschalten. Sonst droht Haftung. Im konkreten Fall hatte die Klinik noch Glück, es ging um nur 260 Euro nebst Zinsen. Allerdings kommen noch die kompletten Kosten des Gerichtsverfahrens hinzu.

Jochen Zenthöfer, faz.net, 16.09.2026 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)