Kultur und Bildung sind seit der Gründung der öffentlich-rechtlichen Sender wesentliche Säulen des Auftrags und damit des Programms. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juli 2023 in Kraft trat, hat die Medienpolitik den Kulturauftrag von ARD und ZDF auf dem Papier aufgewertet. Wie schlägt sich das im Programm nieder? […]
Kultur im Fernsehen haftet der Ruch an, elitär zu sein, ein Quotenkiller. Sie stört den Programmfluss. Im Internet zeigen die Programm-Sammelsurien von ARD-Kultur und ZDFKultur (eine Kachel ganz unten in der ZDF-Mediathek), was man im öffentlich-rechtlichen Fernsehen heute unter Kultur versteht. Hier versammeln sich politische und historische Reportagen, Geschichtsbeiträge, informative Dokumentationen. Würde man das nicht mitzählen, was eher Bildung, Information oder Unterhaltung zuzuordnen ist, wäre das Repertoire von ARD-Kultur und ZDFKultur sehr begrenzt.
Natürlich lassen sich solche Grenzen nicht immer trennscharf ziehen, und sie haben auch nicht durchweg Sinn. Es würde aber deutlich, wie wenig Kultur im Fernsehen – außerhalb der Magazine „TTT“, „Aspekte“ und „Kulturzeit“ – tatsächlich stattfindet. […]
Zumindest auf dem Papier wurde die Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. Mit dem dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der 2023 in Kraft trat, ist die Verpflichtung der Öffentlich-Rechtlichen, Kultur in ihren Programmen anzubieten, an die erste Stelle gerückt, noch vor Bildung, Information und Beratung. Was Kultur ist, wird im Staatsvertrag so definiert: „Bühnenstücke, Musik, Fernsehspiele, Fernsehfilme und Hörfilme. Bildende Kunst, Architektur, Philosophie und Religion, Literatur und Kino.“ Die dem Radio eigene Kunstform Hörspiel fehlt in dieser Definition – wie die Medienpolitik überhaupt dazu neigt, das Radio als Kulturfaktor zu übersehen. […]
Die Kultur, das schreibt der Medienstaatsvertrag vor, gehöre ins Hauptprogramm. ARD und ZDF überlesen das geflissentlich und schaffen digitale Nischen für die Kultur, wo sie unbemerkt entschlafen kann, ohne den Programmfluss zu stören. […]
Zentral ist die Möglichkeit kritischer Aufnahme und der Reflexion der Inhalte durch ganz unterschiedliche Formen und Gestalten. So verstanden ist Kulturfernsehen inklusiv, nicht exklusiv. Keine Angelegenheit akademischer Kreise und nichts Elitäres.
Die Öffentlich-Rechtlichen könnten sich trotz des Spardrucks Kulturprogramme mit kreativer Freiheit leisten. Kultur steht medienpolitisch viel weniger auf dem Prüfstand als anderes. Zu beobachten ist aber die weitere Marginalisierung der Kultur im Fernsehen durch „Digital First!“.
Heike Hupertz, epd medien, 21.03.2025 (online)