Die Entscheidung der EU-Kommission, ob Google gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat, war eigentlich für Anfang September erwartet worden. Im Kern geht es um die Frage, ob der US-Konzern Alphabet den Markt für Internetwerbung dominiert und seine Macht missbraucht hat (Art. 102 AEUV). Das europäische Wettbewerbsrecht soll genau das verhindern: dass Monopolisten das Prinzip von Angebot und Nachfrage aushebeln und damit fairem Wettbewerb schaden. Der Vorwurf lautet, dass Google mit Produkten wie AdExchange eine marktbeherrschende Stellung bei Schaltung und Vermittlung von Internet-Werbebannern aufgebaut hat, Preise und Bedingungen diktieren kann und Konkurrenten vom Markt verdrängt. […]
Noch vergangene Woche berichtete Reuters, dass – anders als zunächst erwartet – keine Zerschlagung von Googles Werbesparte angeordnet werde, sondern allenfalls ein eher moderates Bußgeld. Doch nun wurde selbst dieser Schritt auf höchster Ebene blockiert. Ob das Verfahren endgültig eingestellt oder nur auf unbestimmte Zeit verschoben ist, bleibt offen. Klar ist: Die Fachabteilung der Kommission wurde von ganz oben ausgebremst. Hintergrund ist Googles monopolartige Dominanz im Markt für Werbebanner, wo der Konzern die Spielregeln von Angebot und Nachfrage zum eigenen Vorteil verzerrt.
Der Grund für den plötzlichen Stopp liegt offenbar weniger in der Sache selbst als in der Politik. Wegen des andauernden Handelsstreits mit US-Präsident Donald Trump will die Kommission offenbar vermeiden, einen Anlass für neue Zölle oder gar persönliche Sanktionen gegen EU-Beamte zu liefern.
Markus Beckedahl, Michael Kolain, digitalrechte.de, 02.09.2025 (online)