Fallen die Sanktionen für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Boulevard-Medien zu niedrig aus? Das meint jedenfalls Rechtsanwalt Christoph Jarno Burghoff, der über das Thema promoviert hat. […]
Drei kurze Beispiele: In diesem Jahr wurde ein Boulevardblatt zur Zahlung von 3.000 EUR verurteilt. Anlass dafür war die einwilligungslose Veröffentlichung eines Fotos, das eine junge Auszubildende mit unfreiwillig entblößter Brust zeigte. Ein paar Monate später musste ein rechtspopulistisches Krawallportal einer Transfrau 6.000 EUR zahlen. Grund hierfür waren herabwürdigende Äußerungen in Bezug auf ihre geschlechtliche Identität. Im letzten Jahr wurden der Sängerin Helene Fischer 10.000 EUR zugesprochen. Ein Klatschmedium hatte zuvor über eine etwaige Schwangerschaft spekuliert. […]
Der BGH nutzt das falsche Instrument. Er will zwar einen verhaltenssteuernden Impuls herbeiführen, gewährt dafür aber nur eine bloße, nicht näher definierte Berücksichtigung des Gewinns. Eine Abschöpfung lehnt er jedenfalls ab. Das ist inkonsequent. Solange Medienunternehmen rechtswidrig erzielte Gewinne behalten dürfen, werden sie weiterhin Persönlichkeitsrechte missachten. Ich plädiere daher für die Zulassung einer Gewinnabschöpfung. Ansonsten verkommt der Geldentschädigungsanspruch zu einem zahnlosen Tiger.
Christoph Jarno Burghoff, beck.de, 03.12.2025 (online)

