Nach Angaben der Mainzer Staatskanzlei sind zwischen dem 19. Dezember 2022 und dem 31. Januar dieses Jahres 20 Stellungnahmen zu der geplanten Novelle eingegangen. Elfstammten von Unternehmen, Verbänden und Rundfunkanstalten. Die übrigen neun hätten Privatpersonen eingereicht. Alle Eingaben seien bereits ausgewertet worden. Sofern die Urheber der Stellungnahmen einer Veröffentlichung zugestimmt haben, sollen diese in Kürze auf der Internetseite der Rundfunkkommission veröffentlicht werden. Zum Diskussionsentwurf für den dritten Medienänderungsstaatsvertrag hatte es noch mehr als 2.600 Stellungnahmen gegeben.
Die Ministerpräsidenten wollen den neuen Staatsvertrag nach Angaben der Mainzer Staatskanzlei am 16. März in Berlin paraphieren, anschließend beginnt die sogenannte Vorunterrichtung der Landtage. Nach derzeitigem Planungsstand soll der neue Staatsvertrag bereits vim Mai unterzeichnetwerden, gegebenenfalls im Umlaufverfahren. Alle 16 Parlamente der Bundesländer müssen der Staatsvertragsnovelle zustimmen, damit sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Epd Medien, 28.2.2023