Zitiert: „Staatsvertraglicher Begrenzungsmechanismus“ für Telemedienangebote fehlt

Wir brauchen eine klarere, zeitgemäße Struktur im Telemedienauftrag. Das Beschlusspapier der CDU-Fraktionen der Landtage Sachsens und Sachsen-Anhalts sieht in der Plattformstrategie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch das Risiko einer Erweiterung statt einer Verschlankung des Kostenrahmens. In der Tat fehlt hier eine mit dem linearen Bereich vergleichbare Konkretisierung von Art und Umfang der beauftragten Angebote. Zwar gibt es die Telemedienkonzepte, die von den Gremien freigegeben werden müssen, aber ein staatsvertraglicher Begrenzungsmechanismus fehlt. Ein anderer wichtiger Punkt betrifft das sogenannte Online-Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auf den Mitteldeutschen Medientagen wurde gerade deutlich, wo unseren Medienunternehmen hier der Schuh drückt. Ich meine, dass es in den Fällen, in denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk gemeinsam mit privaten Medien im Netz kooperiert und gegebenenfalls eine gemeinsame Vermarktung der Angebote stattfindet, überdacht werden muss. Hier muss die Politik neue Wege gehen, um unseren Medien des Dualen Systems eine Chance zu geben, ihre Kräfte zu bündeln, um im Wettbewerb mit den Plattformen mithalten zu können. Auch der Grundsatz, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus der Lokalberichterstattung heraushalten soll, um die lokalen Medien zu schützen, sollte hinterfragt werden. Sofern der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei einer Berichterstattung über lokale Themen mit lokalen Medien vor Ort kooperiert, etwa durch die Zulieferung von Bild- und Tonmaterial, sollte dies ermöglicht werden. Das hilft auch den lokalen Medien, ihre schwierige wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.

Andreas Handschuh, faz.net, 02.05.2026 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)