„Die Wahrnehmung von Grundrechten steht nicht unter dem Vorbehalt einer Staatsräson“, so hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel kürzlich etwas entnervt klargestellt, mit Beschluss vom 21. Oktober. In dem Fall war es um eine propalästinensische Versammlung gegangen. Die örtliche Behörde hatte versucht, sie zu verbieten. Die Gerichte hoben das Verbot wieder auf. […]
Dass die Rede von der „Staatsräson“ nur das ist: eine Meinung, haben Gerichte schon in den vergangenen zwei Jahren im Hinblick auf die 2019 gefasste Bundestagsresolution zur Israel-Boykott-Bewegung BDS geurteilt – die Resolution mag entschieden geklungen haben, den Status eines Gesetzes hatte sie aber nicht.
Ronen Steinke, sueddeutsche.de, 15.11.2023 (online)