1947 schlug Rundfunk-Pionier Hans Bredow vor, Aufsichtsgremien zu schaffen, in denen nicht Politiker*innen, sondern Vertreter*innen der „Rundfunkgemeinde“ – er meinte das Radio- und Fernsehpublikum – selbst das Sagen haben.
75 Jahre später ist dieses Ziel nur bedingt erreicht. Zum Beispiel in Sachen Staatsferne: Zwar haben die Gremien im Zuge eines Verfassungsgerichtsurteils von 2014, das den maximalen Anteil staatsnaher Mitglieder auf ein Drittel festlegte, ihre Zusammensetzung reformiert. Mit insgesamt 147 Landtagsabgeordneten, Regierungsmitarbeiter*innen sowie Kommunalvertreter*innen stellen staatsnahe Mitglieder aber auch heute noch die weitaus größte Gruppe in allen Rundfunkräten (27 Prozent).
Einige Gremien reizen dabei das verfassungsrechtlich zulässige Maximum staatsnaher Mitglieder voll aus (BR, Deutschlandradio, ZDF). Der Rundfunkrat der Deutschen Welle liegt mit 41 Prozent sogar darüber. Aber auch positive Ausreißer gibt es: In den Aufsichtsgremien von HR, NDR, Radio Bremen und SWR lässt sich nicht einmal jedes vierte Mitglied dem staatsnahen Bereich zuzuordnen.
Fabian Goldmann, uebermedien.de, 3.8.2022 (online)