Der Rundfunkrat ließ sich vom MDR zum Umgang mit Transparenz bei Sportrechten informieren. Der Sportrechtemarkt sei von einer intensiven Konkurrenz- und Wettbewerbssituation geprägt und unterliege den Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Agiere die ARD erwerbswirtschaftlich, gelten die für den Markt und Wettbewerb verbindlichen allgemeinen Regeln. Preispositionen, Einkaufsbedingungen, Budgets, Informationen zum Bieterverfahren etc. sind von unmittelbarer Wettbewerbsrelevanz und seien zu schützen. Es gelten Geheimhaltungsregeln in Verträgen und Bieterverfahren. Gegenüber den Aufsichtsgremien stelle der MDR im Innenverhältnis maximale Transparenz her.
Information zur Sitzung des MDR-Rundfunkrates am 12.07.2021 (online)