Dass der Gesetzgeber nur Programmen aus dem Bereich der Unterhaltung, nicht aber Programmen aus den Bereichen Information, Bildung und Kultur ausdrücklich ein ö/r Profil abverlangt, ist in politischen Kreisen als Aufforderung zur Priorisierung der anderen Programmsparten verstanden worden – mithin als Aufforderung, zukünftig, das Unterhaltungsangebot zugunsten von Informations‑, Bildungs‑ und Kulturprogrammen zu reduzieren. Weil die Diskussion um die öffentliche Rundfunkreform in erster Linie durch den Akzeptanzverlust für Rundfunkbeiträge, deren Höhe und die damit verbundenen Sparzwänge angestoßen wurde, sind im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung in politischen Kreisen sogar Forderungen erhoben worden, die nur sehr kostenintensiv zu produzierende fiktionale Unterhaltung ganz privaten Programmanbietern zu überlassen.
Marion Esch, daff.tv, 09.09.2024 (online)