Zitiert: Sind Tweets, in denen auf eine Paywall verlinkt wird, Werbung?

Unlängst habe ich auf Twitter die Auffassung vertreten, dass Tweets mit Direktlinks auf ein kostenpflichtiges Verlagsangebot, die durch den Autor, der den fraglichen Artikel verfasst hat, selbst erfolgen, als werbliche Kommunikation zu betrachten sind und entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Das hat zu Widerspruch von Journalisten und Juristen geführt.

Aus meiner Sicht liegt in diesen Fällen ein Verstoß gegen § 6 TMG und § 5a Abs. 6 UWG vor. § 6 TMG verlangt, dass kommerzielle Kommunikation, die Bestandteil von Telemedien ist, klar als solche zu erkennen ist. Nach der Legaldefinition in § 2 S. 1 Nr. 5 TMG ist jede Form der Kommunikation umfasst, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen dient. Das trifft auf einen Link, der direkt auf die Paywall einer Zeitung führt, zu. Erst nachdem man auf den Link geklickt hat, erkennt man, dass man es nicht mit einem frei abrufbaren Artikel zu tun hat, sondern den Text vielmehr nur lesen kann, wer ein Abo abschließt.

Thomas Stadler, internet-law.de, 26.4.2020 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)