Seit anderthalb Jahren liegt die Schlichtungsstelle von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Presseverlagen auf Eis. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) kritisiert dies. Medienrechtler Dieter Dörr weist darauf hin, dass nur im Ausnahmefall von der gesetzlichen Vorgabe abgewichen werden dürfe. […]
Der BDZV kündigte die Vereinbarung Mitte September 2023 mit Wirkung zum Jahresende, nachdem zuvor in keinem Fall eine Schlichtung gelungen war. Zur Begründung wurden Umstrukturierungen innerhalb des BDZV genannt. […]
Die entsprechende Vorschrift zur Schlichtungsstelle findet sich in Paragraf 30, Absatz 7, Satz 6 des Medienstaatsvertrags. Dort heißt es: ‚Zur Anwendung der Sätze 1 bis 5 soll von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Spitzenverbänden der Presse eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden.‘ Wie der Medienrechtler Dieter Dörr, langjähriger Professor an der Uni Mainz, dem epd erläuterte, ist der Vorgabe einer derartigen Soll-Vorschrift „im Regelfall“ Folge zu leisten.
epd medien, 10.09.2025 (online)