Der Film lief nie in den USA, sodass ein Gericht in Florida möglicherweise gar nicht zuständig wäre. In Großbritannien hingegen ist die Verjährungsfrist laut dem Bericht abgelaufen und der mögliche Schadensersatz würde viel geringer ausfallen.
Außerdem müsste Trump nach US-Recht nachweisen, dass die BBC mit „tatsächlicher Bosheit“, etwas ungelenk übersetzt, gehandelt hat. Und ihm müsste ein konkreter, erheblicher Schaden entstanden sein. Das würde laut „New York Times“ auch Trump zu umfassenden Einblicken in seine Finanzen zwingen.
Hier kann man das Ganze schon abbrechen, denn es geht, wie so gut wie immer, wenn Trump gegen Medien klagt, offenkundig nicht darum, einen Prozess zu gewinnen, sondern um den Effekt, um Einschüchterung und um die Geschichte, die sich daraus basteln lässt. […]
Offensichtlich geht es nicht darum, über den Rechtsweg Recht zu bekommen, wie es in einem Rechtsstaat vorgesehen ist. Trump setzt juristische Verfahren als PR-Waffe ein – als Mittel, Macht zu demonstrieren und die Deutungshoheit zu verschieben, um seine eigene manipulative Wahrheit zu zu etablieren. […]
Schon, dass er ein Medium verklagt, stützt seine Opfererzählung und die, dass er im Recht sein könnte – ganz unabhängig davon, wie seine juristischen Aussichten sind.
Die sind im Zweifel auch ganz egal. Wichtig ist, dass Trump gegen Medien, gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Inbegriff des linken und liberalen Establishments vorgeht.
Ralf Heimann, MDR Altpapier, 13.11.2025 (online)

