Sachsen-Anhalt hat sich … der Stimme enthalten und hat noch Vorbehalte gegen die Erhöhung. Es bestehe noch weiterer Prüfungsbedarf der KEF-Empfehlung, sagte ein Sprecher der Landesregierung. Es gibt aber das Ziel, im Juni eine einvernehmliche Entscheidung zu unterschreiben.
Für diese „einvernehmliche Entscheidung“ können auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten einen Beitrag leisten. Im KEF-Bericht sind zahlreiche Empfehlungen enthalten, wo und wie weiter gespart werden kann, in welchen Bereichen – zum Beispiel bei der Gehaltsstruktur oder bei Investitionen – Änderungen vorgenommen werden sollten. Diese KEF-Vorschläge müssten sich jetzt in einer Art Selbstverpflichtung der Anstalten wiederfinden. …. Die Anstalten müssen immer wieder neu belegen, dass sie jeden Beitragseuro zweimal umdrehen.
Helmut Hartung, medienpolitik.net, 13.03.2020 (online)
Doch die Gehaltsstruktur können die Sender nur ändern, wenn die Gewerkschaften bereit sind, Abstriche bei den Tarifverträgen zu machen – bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit AT-Verträgen freiwillig die Vertragskonditionen senken.
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