Zitiert: Saarlands Landesregierung hat das modernste Mediengesetz in Deutschland auf den Weg gebracht

Die Medienangebote und das Nutzerverhalten werden immer digitaler, Gesetze müssen mit dieser Dynamik Schritt halten. Deshalb haben wir als erstes Bundesland im neuen Mediengesetz verbindliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) eingeführt.

Ein eigenständiger Saarländischer Rundfunk ist wichtig für Land und Leute. Er muss mit der Zeit gehen und Reformen mutig anpacken. Dafür haben wir mit einem eigenen SR-Gesetz den Rahmen geschaffen. Mit einem Update seines programmlichen Auftrags, kleineren Gremien und Regeln für eine moderne Unternehmensführung. Wir haben die Spitzengehälter beim SR gedeckelt. Andere Bundesländer übernehmen mittlerweile diese Ansätze aus dem Saarland. Medienvielfalt und Qualitätsjournalismus sind wichtige Voraussetzungen für das Gelingen von Demokratie. Das beginnt im Lokaljournalismus, geht über private Hörfunkanbieter und reicht bis zu den globalen Plattformen.

Die Saarbrücker Zeitung ist als unabhängiges Presseorgan essentiell für den saarländischen Medienstandort – ebenso wie andere saarländische Medien. Wir setzen uns deshalb u.a. für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für Zeitungsverlage ein.saarland.de, 25.09.2024 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)