Von den Rundfunkräten der neun ARD-Landesrundfunkanstalten gibt es inzwischen bei sechs Gremien eine Livestream-Übertragung ihrer Sitzungen. Dabei handelt es sich um die Rundfunkräte vom BR, RBB, SWR, NDR, HR und dem SR, wie Nachfragen bei den ARD-Aufsichtsorganen ergeben haben. Ein Fortschritt in Sachen Transparenz. Schließlich berät das Gremium über alle grundsätzlichen Fragen zu Angeboten, Struktur und Finanzen der Sender. […]
Die Rundfunkräte von WDR, MDR und Radio Bremen verzichten bisher auf ein solches Angebot. Ebenso der Hörfunkrat des Deutschlandradios. Insgesamt gibt es damit ein Livestreaming bei sieben der elf Aufsichtsgremien, die bei den Sendeanstalten vor allem für die Programmkontrolle zuständig sind. Die Verwaltungsräte, die die Finanzen der Anstalten beaufsichtigen, tagen stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die sieben Gremien, bei denen die Sitzungen übertragen werden, verweisen darauf, dass dadurch ihre Arbeit transparenter werde. […]
Die sieben Gremien, die bislang ihre Sitzungen streamen, erreichen teilweise höhere dreistellige Nutzungszahlen. Unklar ist es, wie hoch dabei der Anteil von Senderbeschäftigten ist. Beim BR-Rundfunkrat verfolgten laut seiner Geschäftsstelle die Sitzungen im Zeitraum Januar 2023 bis Juli 2024 im Schnitt 757 Personen übers Internet. Der SWR-Rundfunkrat verwies auf eine niedrige dreistellige Zahl. Beim NDR-Rundfunkrat seien es 2023 im Schnitt 110 Aufrufe pro Sitzung gewesen, teilte das Gremienbüro mit. Beim SR-Rundfunkrat lagen laut seinem Vorsitzenden Thomas Jakobs die Abrufe pro Sitzungstag im zweistelligen Bereich. Als im Juli 2021 der ZDF-Fernsehrat Norbert Himmler zum neuen Intendanten der Fernsehanstalt wählte, wurden über 12.000 Sichtungen registriert. Der RBB-Rundfunkrat erfasst die Zahl der Livestream-Nutzung nicht. […]
Dass es in der ARD beim Livestreaming von Rundfunkratssitzungen nicht zu einem einheitlichen Vorgehen kam, hat für die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) des Senderverbunds verschiedene Gründe, wie deren Geschäftsstelle erklärte: Sitzungen zu übertragen, sei eine Entscheidung der jeweiligen Rundfunkräte, sofern es nicht gesetzlich gefordert sei. Das sei nur bei einigen Landesrundfunkanstalten der Fall. Es gebe auch unterschiedliche Anforderungen an den Datenschutz.
Volker Nünning, M(verdi), 30.08.2024 (online)