Während ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht für einen höheren Rundfunkbeitrag klagen, hat sich die Rundfunkkommission der Länder schon wieder etwas Neues ausgedacht: eine Variante, bei der die Landtage mit im Spiel bleiben. […]
Neu sind Überlegungen zur Ausgestaltung eines Widerspruchsverfahrens. Ein einzelner Landtag könnte beispielsweise durch ein Initiativrecht aktiv werden, dessen Wirkung jedoch davon abhängt, ob auch andere Landtage folgten. […]
Mit dem Paradigmenwechsel von der Zustimmung zum aktiven Widerspruch werde sich die Rolle der Landtage verändern, sagen Mitglieder der Rundfunkkommission. Die Parlamente mussten bisher einer Beitragsempfehlung ohne Spielraum zustimmen. Damit wurden die Abgeordneten für etwas verantwortlich gemacht, das sie gar nicht verändern konnten. Man sehe es als Unterschied an, ob sich die Parlamente bei jeder kleinen Veränderung des Rundfunkbeitrags damit befassen müssen oder ob sie selbst entscheiden können, dies zu tun, heißt es. Das Widerspruchsmodell erweitere den Spielraum der Landtage.
Helmut Hartung, faz.net, 19.11.2024 (online)
Hinweis: Wenn man das beschriebene Verfahren auf die jetzige Situation überträgt, dann wird klar, dass in der aktuellen Situation nichts gewonnen wer. Es sei denn, man legt das Widerspruchsquorum auf die Hälfte bzw. zwei Drittel der Landtage.