Das heißt, der Beitrag beruht nicht auf einem kündbaren Staatsvertrag, sondern der Beitrag, den wir jetzt haben, die 18,36 €, beruhen allein auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die kann durch keine Kündigung eines Staatsvertrages aus der Welt geschafft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht damals sehr weitsichtig gemacht und haben also den jetzt bestehenden Beitrag damit mit dieser Besonderheit der Entscheidung quasi kündigungsfest gemacht.
Jens-Ole Schröder, MDR Altpapier, 24.07.2024 (online)