Die abgelöste Kanzlei, deren Arbeit die mit dem Verfahren RBB-Vertraute als „akribische Recherche“ bezeichnen, muss für bisher geleistete Aufwand bezahlt werden. Das wird teuer. Die neu beauftragte Kanzlei muss bezahlt werden. Das wird noch teurer. Bezahlen muss es der Beitragszahler.
Nun müssen die Honorare nicht unbedingt öffentlich werden, sehr wohl aber die Gründe, die die Kostensteigerung beim Verfahren auslösen und begründen. Und es müssen sehr gute, sehr gut nachvollziehbare Argumente sein. Eine Spekulation dazu: Der RBB fürchtet eine Niederlage vor Gericht, also wird der Wechsel der Kanzlei wie ein Ass aus dem Ärmel gezogen. […]
Der Sender hat mit dem Ende des Regimes Schlesinger auf Neuanfang gesetzt: neue Intendantin, neue Direktorinnen, neuer Rundfunkrat, neuer Verwaltungsrat. Oberstes Handlungsprinzip: Transparenz.
Dagegen wird jetzt massiv verstoßen. Geschäftsleitung und Gremien spielen die Heimlichtuer, als ob es die Öffentlichkeit nichts angehe, wie im klammen öffentlich-rechtlichen Sender mit Beitragsgeldern umgegangen wird.
Joachim Huber, tagesspiegel.de, 15.08.2024 (online)