Ein knappes Jahr nachdem das neue RBB-Gesetz in Kraft ist, will der öffentlich-rechtliche Sender juristisch dagegen vorgehen. Der geltende Staatsvertrag verletze das Grundgesetz, die Eingriffe der Länder seien zu tief. Ein Sendersprecher erklärt, eine Verfassungsbeschwerde gegen den RBB-Staatsvertrag werde in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. […]
„Der Sender sieht die Rundfunkfreiheit beispielsweise durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jedes Landes eingeschränkt“, so der RBB nun. Dasselbe gelte für die Regelungen zur Einsetzung sogenannter „Leitungen der Landesangebote“ und die Vorgabe, wie diese personell in die Organisation des Senders einzugliedern sind. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletze die Rundfunkfreiheit. Der Gesetzgeber habe in die Neuregelung Bestimmungen aufgenommen, die „weder als Konsequenz aus den Ereignissen des Jahres 2022 im RBB gerechtfertigt werden könnten, noch mit dem Ziel der nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders“. Sie verstießen unter Verletzung des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit des RBB gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.
sueddeutsche.de, 15.11.2024 (online)