Zitiert: Öffentlich-rechtlicher Rundfunkdatenschutzbeauftragter fordert Rückzug aus Tiktok und Co.

ARD und ZDF sollten ihre Social-Media-Aktivitäten ins Fediverse verlagern, fordert der erste gemeinsame Rundfunkdatenschutzbeauftragte Reinhart Binder.

Social-Media-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender bei großen US-Plattformbetreibern wie Facebook-Fanpages sollen bald der Vergangenheit angehören. Dafür plädiert Reinhardt Binder, der erste gemeinsame Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF, in seinem jetzt veröffentlichten Abschlussbericht nach vier Jahren Arbeit.

Binder erinnert in dem Papier daran, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber im Lichte der aktuellen Rechtsprechung schon seit Längerem den Druck vor allem auf Bundesbehörden erhöht habe, den Betrieb von Facebook-Fanpages und gegebenenfalls weiterer Social-Media-Aktivitäten einzustellen. Für die Öffentlich-Rechtlichen seien zwar „zweifellos andere Voraussetzungen zu berücksichtigen“. Der Funktionsauftrag verpflichte sie, „dort präsent zu sein, wo es publizistisch notwendig ist“. Vor allem Jüngere seien nur noch auf kommerziellen Plattformen wie Instagram oder Tiktok zu erreichen.

Dennoch seien die Aktivitäten der Rundfunkanstalten mit Blick „auf die Folgen für den Datenschutz in mehrfacher Hinsicht problematisch“, moniert Binder: Zum einen legitimierten und stärkten die Sender die Plattformen und „deren Umgang mit personenbezogenen Daten“ durch die Präsenz ihrer „zielgruppenspezifisch attraktiven Angebote“. Ferner schlössen sie Personen, „die ihre Daten vor dem Zugriff kommerzieller Plattformen schützen möchten, durch Exklusivinhalte und auf Social-Media-Plattformen beschränkte Interaktionsmöglichkeiten von Teilen seiner Angebote aus“. […]

Im Vorjahr hatte der Aufseher stichprobenartig die Datenschutzerklärungen (DSE) von Webseiten und Apps aller Rundfunkanstalten sowie ausgewählter Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass keine die laut Datenschutz-Grundverordnung erforderlichen Informationen „vollständig und fehlerfrei enthielt“. Ferner seien die Angaben „nicht durchgehend hinreichend verständlich“ gewesen. Mittlerweile hätten die meisten Verantwortlichen die Hinweise aber zum Anlass genommen, „ihre DSE umfassend zu überarbeiten“. Sie seien damit „durchweg oder doch zumindest weitestgehend DSGVO-konform“. […]

Der Aufsichtsposten geht nun 2023 an den MDR und den SWR, die zu der Allianz stoßen. Der Sitz wechselt damit von Potsdam nach Leipzig.

Stefan Krempl, Telepolis, 13.12.2022 (online)

Abschlussbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten (pdf)

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