Mit solchen Aussagen machen sich viele Blätter und Politiker lächerlich. Denn deutsche Politiker, Journalisten und Aktivisten mischen sich andauernd ungeniert in den amerikanischen Wahlkampf ein und lassen Ausländer sich bei uns einmischen. Vor wenigen Monaten erklärte Klingbeil im Radio: „Wir wollen Kamala Harris im Weißen Haus.“ Ralf Stegner und Luisa Neubauer machten in den USA Wahlkampf für die Demokraten. In der Zeit und im Handelsblatt erschienen vier Monate vor der Bundestagswahl von 2021 Gastbeiträge von Wladimir Putin – wohlgemerkt sieben Jahre nach der Annexion der Krim, also sieben Jahre nach dem eigentlichen Beginn des Krieges –, wie die Blätter nicht müde werden zu betonen. Danach gab es in den Redaktionen jedoch keinen größeren Aufschrei.
Genauso wenig Empörung zeitigten Gastbeiträge des amerikanischen Multimilliardärs (!) George Soros im Spiegel 2020, als er Anleihen forderte, die gegen EU-Recht verstoßen. Oder als er sich im Bundestagswahlkampf 2017 in der ARD gegen die Wahl der CSU aussprach. […]
Das Verfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit besteht „unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird“ (BVerfG, Beschl. v. 9.11.2022 – 1 BvR 523/21).
Moritz Eichhorn, berliner-zeitung.de, 30.12.2024 (online)