Meta hat Oberwasser. Das Bezirksgericht in Washington hat entschieden, dass der Facebook-Konzern nicht aufgespalten wird. Die Plattform Instagram und der Messenger Whatsapp bleiben dem Monopolisten erhalten, weil es der US-Handelsbehörde, der Federal Trade Commission (FTC), nach Ansicht des Richters James Boasberg nicht gelang, den Nachweis zu führen, dass es sich bei Meta um einen ebensolchen Monopolisten handele.
Der Wettbewerb in der digitalen Welt, meint der Richter, sei so ausgeprägt, die Verhältnisse auf dem Markt änderten sich so schnell, dass man von einer vorherrschenden Stellung Metas nicht sprechen könne. Damit macht es sich der Richter sehr einfach. Bei einer solch oberflächlichen Betrachtung hat nicht nur Meta freie Fahrt, dem ebenso ausgreifenden Konzern Alphabet sind dann auch keine Grenzen mehr zu setzen.
Facebook, hielt die Handelsbehörde FTC fest, deren Klage auf das Jahr 2020 zurückgeht, habe zwischen 2016 und 2020 bei täglich aktiven Nutzern auf Smartphones einen Marktanteil von 80 Prozent, auf dem PC einen von 98 Prozent gehabt, bis heute seien diese Anteile nicht unter 70 Prozent gesunken. In den Augen des Richters zählt das für die Situation hier und heute nicht. […]
Für die Europäische Union und für Deutschland bedeutet das Urteil aus Washington, dass die US-Digitalkonzerne noch breitbeiniger auftreten und jeden Versuch, sie rechtsstaatlichen Regeln zu unterwerfen, mit noch mehr Verve bekämpfen werden.
Michael Hanfeld, faz.net, 19.11.2025 (online)

