Zitiert: Meinungsvielfalt wird gerichtlichen Stempel bekommen

Dass nach dem Urteil des BVerwG Vielfalt nun gerichtlich debattiert wird, hat nur Gutes. Den notorischen Kritikern des Rundfunkbeitrags wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk bald ein Urteil entgegenstrecken können, das die Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wenn nicht ausdrücklich bestätigt, jedenfalls aber nicht beanstandet. Zugleich tut es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut, sich zu vergewissern, dass die Herstellung von Meinungsvielfalt – gerade in Zeiten von Social Media – sein vorrangiges und wichtigstes Ziel ist und dass es in diesem Bereich stets Verbesserungsmöglichkeiten gibt, wie jüngst in dem Fall einer NDR-Journalistin sichtbar geworden ist. Zudem ist es wichtig und ein Stück weit beruhigend, dass für einen zukünftig denkbaren Fall einer tatsächlichen Gleichschaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Machtübernahme einer extremistischen Partei jeder Bürger mit Aussicht auf Erfolg gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen kann.

Felix W. Zimmermann, lto.de, 15.10.2025 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)