Dass nach dem Urteil des BVerwG Vielfalt nun gerichtlich debattiert wird, hat nur Gutes. Den notorischen Kritikern des Rundfunkbeitrags wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk bald ein Urteil entgegenstrecken können, das die Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wenn nicht ausdrücklich bestätigt, jedenfalls aber nicht beanstandet. Zugleich tut es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut, sich zu vergewissern, dass die Herstellung von Meinungsvielfalt – gerade in Zeiten von Social Media – sein vorrangiges und wichtigstes Ziel ist und dass es in diesem Bereich stets Verbesserungsmöglichkeiten gibt, wie jüngst in dem Fall einer NDR-Journalistin sichtbar geworden ist. Zudem ist es wichtig und ein Stück weit beruhigend, dass für einen zukünftig denkbaren Fall einer tatsächlichen Gleichschaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Machtübernahme einer extremistischen Partei jeder Bürger mit Aussicht auf Erfolg gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen kann.
Felix W. Zimmermann, lto.de, 15.10.2025 (online)