Es sind die wahren Feinde der Gesellschaft, die Artikel 5 des Grundgesetzes, die Meinungsfreiheit, als Rechtfertigung missbrauchen, um Artikel 1, die Menschenwürde, zu verletzen. Leider muss man inzwischen ausdrücklich betonen, was der Popkritiker Jens Balzer einmal schrieb: „Schuld am Rassismus ist nicht die liberale Gesellschaft. Schuld am Rassismus ist der Rassist. “
Man darf in diesem Land sehr wohl provokante, populistische, politisch inkorrekte und sogar rechtsextreme Positionen vertreten. Man darf sagen, dass der Nationalsozialismus ein Vogelschiss gewesen sei, dass in Berlin ein Denkmal der Schande stehe, man darf sogar im Bundestag von „alimentierten Messermännern und sonstigen Taugenichtsen“ keifen. Man darf nur nicht erwarten, dass man dafür von allen Seiten Beifall bekommt. Man darf also nicht Meinungsfreiheit mit Widerspruchsfreiheit verwechseln.
Boris Herrmann, Süddeutsche Zeitung, 25.11.2019 (online)