Zitiert: Meinungsfreiheit versus Widerspruchsfreiheit

Es sind die wahren Feinde der Gesellschaft, die Artikel 5 des Grundgesetzes, die Meinungsfreiheit, als Rechtfertigung missbrauchen, um Artikel 1, die Menschenwürde, zu verletzen. Leider muss man inzwischen ausdrücklich betonen, was der Popkritiker Jens Balzer einmal schrieb: „Schuld am Rassismus ist nicht die liberale Gesellschaft. Schuld am Rassismus ist der Rassist. “

Man darf in diesem Land sehr wohl provokante, populistische, politisch inkorrekte und sogar rechtsextreme Positionen vertreten. Man darf sagen, dass der Nationalsozialismus ein Vogelschiss gewesen sei, dass in Berlin ein Denkmal der Schande stehe, man darf sogar im Bundestag von „alimentierten Messermännern und sonstigen Taugenichtsen“ keifen. Man darf nur nicht erwarten, dass man dafür von allen Seiten Beifall bekommt. Man darf also nicht Meinungsfreiheit mit Widerspruchsfreiheit verwechseln.

Boris Herrmann, Süddeutsche Zeitung, 25.11.2019 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)