Google galt bislang vor allem als sogenannter Medienintermediär, also als Vermittler, der fremde Inhalte auswählt, sortiert und über Links zugänglich macht, sozusagen als Kioskbetreiber, der auf seinen Suchseiten das in die Auslage legt, was andere hergestellt haben.
Neu ist die Feststellung der Medienaufsicht: Formuliert eine KI Antworten selbst, können Google oder Perplexity nicht mehr nur Vermittler, sondern auch Inhalteanbieter sein.
Bei den Quellenlinks, zum Beispiel den Google-Ergebnissen, bleiben die Unternehmen dagegen Medienintermediäre und müssen deshalb transparent machen, nach welchen Regeln sie Medien auswählen und dürfen journalistische Angebote nicht grundlos benachteiligen.
Ralf Heimann, MDR Altpapier, 16.07.2026 (online)

