Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor. Sie kommen aus wohlverdienten zwei Wochen Urlaub zurück zur Arbeit und fragen Ihre Kollegen was Sie in den letzten Wochen verpasst haben. Ihre Kollegen antworten Ihnen, dass sie Ihnen gerne alle Termine nennen, die in den letzten Wochen stattgefunden haben, inhaltlich dürfen sie Ihnen allerdings nur mitteilen, was in der letzten Woche besprochen wurde, über Besprechungsinhalte die älter als 7 Tage sind, dürfen Sie keine Auskunft erhalten.
Was bei jedem normalen Unternehmen undenkbar ist, nennt sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk „Depublikationspflicht“. Irrwitzig dabei, Inhalte Ihres Unternehmens wurden im Auftrag und mit dem Geld Ihres Arbeitgebers ertstellt, Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden in Ihrem Auftrag und mit Ihrem Geld erstellt.
Was in der öffentlichen Debatte oft als Löschzwang bezeichnet wird, geht aber nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus, sondern auf eine Klage des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), unter Berufung auf EU-Recht, zurück. […]
Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann seiner Verantwortung zur Wahrung des “Pluralismus in den Medien” nicht nachkommen, wenn er technologisch abgehängt ist. Die Piratenpartei benennt deshalb den freien Zugang zu Wissen und Kultur als einen Grundpfeiler der Gesellschaft.
Benedikt Heinrich, Piratenpartei, 03.09.2024 (online)
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