Dieser Tage haben die Medienanstalten mehrerer deutscher Bundesländer Briefe an 13 Online-Medien verschickt. …. Darin geht es um Verstösse gegen journalistische Grundsätze. … In einem Meinungsbeitrag für die „FAZ“ schrieb am Dienstag Anja Zimmer, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), dies: „Zum Journalismus gehört eben auch die sorgfältige Recherche und Quellenauswahl, die Einholung von Stellungnahmen und Vorsicht bei der Verdachtsberichterstattung. Das darf man jedem zumuten, der regelmässig Nachrichten oder politische Informationen veröffentlicht. Das ist das, was Nutzerinnen und Nutzer von einem journalistischen Angebot erwarten und auch erwarten dürfen.“
Hinsichtlich der Relevanz dieser journalistischen Grundsätze kann man der Direktorin nicht widersprechen. Dass indessen eine staatliche Stelle überprüft, ob ein Anbieter richtig zitiert, die Quellen ausweist und die Recherchepflichten erfüllt, ist bemerkenswert und zeigt, dass der Staat seinen Handlungsraum angesichts der Digitalisierung über die Radio- und Fernsehsender hinaus ausweitet. Mit den nun publik gewordenen Fällen wird das medienpolitisch heikle Thema konkret. …. Auch der Presserat reagiert in der Regel nur dann, wenn Beschwerden eingehen. Die Landesmedienanstalten sind hingegen befugt, von sich aus tätig zu werden und etwa die Entfernung eines Inhalts zu verlangen.
Rainer Stadler, infosperber.ch, 18.02.2021 (online)