Zitiert: Kündigung ohne Bewährung

2011 hieß die RBB-Programmdirektorin Claudia Nothelle. „Der Sender hat Herrn Jebsen gegen den Vorwurf verteidigt, er sei Antisemit und Holocaust-Leugner“, teilte Nothelle damals mit. „Allerdings mussten wir feststellen, dass zahlreiche seiner Beiträge nicht den journalistischen Standards des RBB entsprachen.“ […] Jebsen bekam Bewährung, er sendete wieder, dann wurde er endgültig rausgeworfen, er hatte nach RBB-Ansicht die vereinbarten „Spielregeln“ verletzt.

Das alles passierte 2011. Jetzt, 2023, ging alles viel schneller. Wurden Ken Jebsen antisemitische Äußerungen in seiner Rolle als fester Fritz-Moderator zugeschrieben, hat El Hotzo seinen plumben Trump-Tweet auf seinem X-Kanal abgesetzt. El Hotzo hat als freier Mitarbeiter für den RBB gearbeitet.

Ken Jebsen bekam Bewährung, dann die Kündigung. El Hotzo bekam gleich die Kündigung. Hatte der RBB bei Jebsen noch gezögert, hat er bei El Hotzo nicht lange gefackelt.

Die Zeiten haben sich geändert. Und für 2023 gilt: Das eindeutige Handeln hat das differenzierte Handeln ersetzt. Es regieren Schwarz und Weiß, Grau, das war einmal.

Joachim Huber, Flurfunk Dresden, 17.07.2024 (online)

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