Zitiert: Kirchen-Senderecht infrage gestellt

Es ist ein jahrzehntealtes Recht: Kirchen bekommen im TV-Programm von Sendern Platz freigeräumt für Gottesdienste und Predigten. Doch ist das angesichts des Mitgliederschwunds noch zeitgemäß? […]

Als der Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) 2023 überarbeitet wurde, stellten die Vertreter der Programmmacher in dem ARD-Sender das Kirchen-Senderecht infrage: Es sei „nicht nachvollziehbar, warum die Kirchen nach wie vor selber im RBB Programm machen dürfen – ein Recht, was keiner anderen Gruppierung eingeräumt wird.“ Und weiter hieß es in der Stellungnahme: „Entweder bekommen auch andere gesellschaftliche Gruppen die Möglichkeit, Programm zu machen – oder alle sind gleichermaßen Gegenstand journalistischer Berichterstattung.“

Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Landesregierungen ergibt ein klares Bild: Die Kirchen werden das Senderecht auch weiterhin behalten.

dpa, digitalfernsehen.de, 14.11.2024 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)