Es ist ein jahrzehntealtes Recht: Kirchen bekommen im TV-Programm von Sendern Platz freigeräumt für Gottesdienste und Predigten. Doch ist das angesichts des Mitgliederschwunds noch zeitgemäß? […]
Als der Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) 2023 überarbeitet wurde, stellten die Vertreter der Programmmacher in dem ARD-Sender das Kirchen-Senderecht infrage: Es sei „nicht nachvollziehbar, warum die Kirchen nach wie vor selber im RBB Programm machen dürfen – ein Recht, was keiner anderen Gruppierung eingeräumt wird.“ Und weiter hieß es in der Stellungnahme: „Entweder bekommen auch andere gesellschaftliche Gruppen die Möglichkeit, Programm zu machen – oder alle sind gleichermaßen Gegenstand journalistischer Berichterstattung.“
Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Landesregierungen ergibt ein klares Bild: Die Kirchen werden das Senderecht auch weiterhin behalten.
dpa, digitalfernsehen.de, 14.11.2024 (online)