Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Beschwerden von ARD und ZDF zum Thema Rundfunkbeitrag entscheiden. Doch dazu wird es nicht kommen, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth nun mitteilte. Zum weiteren Verfahrensgang macht das Gericht keine Angaben. […]
Als für 2025 geplante Entscheidungen sind die Beschwerden von ARD und ZDF bislang auf der Internetseite des Gerichts aufgeführt. Im November 2024 waren die Anstalten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil die Bundesländer die von der Finanzkommission KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umsetzten. Wann es eine Entscheidung zu den Beschwerden geben kann und ob eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist offen.
Bis Ende April konnten Stellungnahmen zu den Verfassungsbeschwerden der Sender eingereicht werden. Dafür hatte das Gericht eine Reihe von Institutionen angeschrieben, neben den Landesregierungen unter anderem Parlamente, Rechnungshöfe, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Landesmedienanstalten und den Privatsender-Verband Vaunet. Zu diesen Stellungnahmen konnten wiederum bis Mitte Juni die Rundfunkanstalten Stellung nehmen, wie es damals aus der ARD hieß.
Volker Nünning, epd medien, 26.9.2025 (online)