Man muss sehen, dass die Rundfunkordnung und die Rundfunkfreiheit Ausdruck der Erfahrung mit dem Nationalsozialismus sind. Karlsruhe hat das in seinen Rundfunkurteilen immer wieder sehr deutlich unterstrichen. Mit anderen Worten: Für die Feinde dieser Verfassung, für Rechtsextremisten ist kein Proporzgedanke übrig. Es gibt keine Vielfalt, die auch Rechtsextremisten einschließt. Das steht auch ausdrücklich in den Landesmediengesetzen so drin.
Georg Restle, MDR Altpapier, 11.20.2023 (online)