All jene, die als Steuerzahlerinnen und -zahler zur Finanzierung der Deutschen Welle beitragen, haben keinerlei Einblick oder Kontrolle. Die Sitzung ist nicht-öffentlich. Es passiert einfach irgendetwas in einer Blackbox. Das Argument, das Verfahren entspreche dem Deutsche-Welle-Gesetz, sei damit legal, und die Rundfunkräte arbeiteten schließlich ehrenamtlich und seien daher zeitlich limitiert, wirkt schwach, denn die ganze Geschichte passt wunderbar in die Vorstellung, dass man die demokratische Minimalvariante wählt, um die Vorteile der Intransparenz optimal nutzen zu können, um alle Fäden in der Hand zu behalten.
In anderen Worten: Man beteiligt den Rundfunkrat gerade eben noch so, dass man es Beteiligung nennen kann. Das bedeutet unter anderem: Die entscheidenden Gespräche finden im Verborgenen statt.
Dass so etwas noch geht, ist erstaunlich. Nach dem RBB-Skandal gab es ja soeben erst eine Debatte über Transparenz und die Professionalität von Aufsichtsgremien. Und in diesem Fall geht es schließlich nicht um die Besetzung irgendeines Postens im Sender, sondern um den wichtigsten an der Spitze. […]
Das bei demokratischen Entscheidungen zentrale Element – Alternativen, die zur Wahl stehen – fehlt. Man könnte nun über die Aufgaben einer Findungskommission diskutieren. Ist es ihre Aufgabe, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden? Oder soll sie entscheiden, wen der Rundfunkrat abnicken darf?
Tatsächlich sendet das gegenwärtige Verfahren das problematische Signal: Wir trauen dem Rundfunkrat die Entscheidung nicht zu. Oder: Wir wollen lieber selbst entscheiden. Und dazu: Transparenz und demokratische Prozesse sind zweitrangig.
Dabei geht es ja anders. Beim Westdeutschen Rundfunk zum Beispiel stellten sich vor einem Jahr vier Kandidatinnen und Kandidaten vor, beim Saarländischen Rundfunk waren es immerhin drei, und es gab sieben Wahlgänge. Man kann also sagen: Wenn man will, geht es schon.
Ralf Heimann, MDR Altpapier, 20.06.2025 (online)