Er verschenkt seine Inhalte an die Plattformen, ist das Ziel der Werbung und generiert Datenspuren, die von den Techfirmen auch noch versilbert werden. Als regelrechte „Medien“ könnte man sie in die Pflicht nehmen, die Kreatoren fair an den Gewinnen aus ihrer Leistung zu entlohnen, für kriminelle Inhalte zu haften und gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten wirksam vorzugehen.
Ein Wirrwarr aus sich zum Teil widersprechenden Regelungen macht es heute zusätzlich schwer, die Plattformen in die Pflicht zu nehmen: So sieht der deutsche Medienstaatsvertrag das Marktortprinzip vor, demzufolge die Betreiber eine ladungsfähige Adresse im Inland vorweisen müssen, während der europäische Digital Services Act vom Herkunftslandprinzip ausgeht, was dazu führt, dass die Techunternehmen sich hinter Büroadressen in Irland verstecken können. Als „Medien“ schließlich würden die Plattformbetreiber einer wirksamen Monopolkontrolle unterliegen, was vom Fleck weg dazu führen müsste, dass man sie aufteilen muss, zum Beispiel in einen technischen Betreiber und einen Inhalteanbieter.
Hektor Haarkötter, faz.net, 21.09.2025 (online)