„Hass ist keine Meinung“, so heißt ein Buch der langjährigen Grünen-Politikerin Renate Künast, das im Jahr 2017 herauskam und diese Floskel schon einmal verbreitete und popularisierte. Da aber geht es schon los. Denn natürlich ist Hass eine Meinung, was denn sonst? […]
Hass ist „durch das Element der Stellungnahme oder des Dafürhaltens geprägt“, wie jedenfalls das Bundesverfassungsgericht seit vielen Jahren den Begriff der Meinung für sich definiert. Und das heißt, eine solche innere Haltung ist prinzipiell natürlich auch vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, verankert in Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes. On- wie offline.
Die Idee der Meinungsfreiheit ist gerade nicht, dass irgendjemand Berufenes (eine staatliche Obrigkeit?) erst einmal scannt und vorsortiert, welche Gefühle oder Gedanken so gesittet sind, dass sie das Privileg bekommen sollten, das vornehme Etikett „Meinung“ zu tragen und folglich frei ausgesprochen werden zu dürfen. Stattdessen besteht die Weisheit des Grundgesetzes (und auch anderer liberaler Ordnungen) darin zuzulassen: Menschen haben nun mal Meinungen. Auch unerfreuliche. Auch Ressentiments. Wenn das an die frische Luft kommt, ist das doch allemal gesünder, als wenn es sich aufstaut und köchelt. Idealerweise entsteht so ein Gespräch. Kaum jemand ist je von einem Ressentiment abgebracht worden ohne ein Gespräch. […]
Nicht nur nette Meinungen sind Meinungen. Auch üble Meinungen sind Meinungen. Das Wort „Meinung“ im Grundgesetz-Artikel 5 meint einfach: alle Meinungen. Grundsätzlich sollen sie alle frei ausgesprochen werden dürfen, und zwar ohne dass es darauf ankäme, ob sie sich als „wahr oder unwahr“ erweisen. Ob sie „begründet oder grundlos, emotional oder rational“ sind oder ob sie als „wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos“ eingeschätzt werden, wie das Karlsruher Verfassungsgericht formuliert.
Ronen Steinke, sueddeutsche.de, 07.01.2026 (online)

