Wenn KIs sich passende Zitate real existierender Menschen ausdenken, die dann aber nirgends zu finden sind, wenn sie also halluzinieren – dann muss das sicher nicht unbedingt bestraft werden. Aber wer auch mit Halluzinationen ein einträgliches (oder zumindest in der Hoffnung auf künftige Profite jede Menge Investitionen anziehendes) Geschäftsmodell betreibt, muss dafür erst recht nicht von der Haftung freigestellt werden.
Cristian Bartels, MDR Altpapier, 30.06.2026 (online)

