Die GEMA hat mit ihrer Klage Erfolg: Das Landgericht München hat entschieden, dass Open AI mit seiner KI ChatGPT nicht ohne Lizenz auf bekannte Liedtexte zugreifen darf. Für Urheber ist das ein wichtiger Sieg.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber es setzt schon jetzt ein epochales Zeichen: Das Landgericht München hat festgestellt, dass OpenAI mit der unlizensierten Verwertung von Liedtexten, mit denen der US-Konzern seine KI ChatGPT füttert, gegen das deutsche Urheberrecht verstößt (Az. 42 O 14139/24). […]
Die GEMA wendete sich nicht grundsätzlich dagegen, dass ChatGPT auf die Lieder zugreift, nur handele es sich hier um einen Akt der Vervielfältigung und Wiedergabe. ChatGPT habe die Texte gespeichert („memorisiert“) und auf Anfrage hin weitgehend originalgetreu ausgespuckt. Dafür müsse Open AI die Urheber um Erlaubnis bitten und Lizenzgebühren bezahlen.
Open AI hielt dem entgegen, der Chatbot habe die Texte gar nicht gespeichert, sondern „reflektiere“, was er, basierend auf seinen gesamten Trainingsdaten, „gelernt“ habe. Die Antworten auf Anfragen der Nutzer beruhten auf einer „sequenziell-analytischen, iterativ-probabilistischen Synthese“. Es handele sich mithin um eine „kreative“ Eigenleistung der KI. Verantwortlich für die Antworten sei sodann nicht ChatGPT, das seien die Nutzer selbst.
Michael Hanfeld, faz.net, 11.11.2025 (online)

