Nun aber will sich das Bundesverwaltungsgericht einer grundsätzlichen Frage zuwenden: Sind die Verwaltungsgerichte überhaupt die richtige Adresse, um den Beitrag wegzuklagen? Oder sind die Gerichte beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk von vornherein aus dem Spiel, weil dort eigene Kontrollmechanismen herrschen? […]
Nach dem Motto: Wenn die Gegenleistung nicht stimmt, dann zahlen wir nicht. Das Programm müsse ausgewogen, vielfältig, staatsfern sein, so habe es das Bundesverfassungsgericht selbst formuliert. Ob diese Voraussetzung erfüllt sei, müsse im Streit um den Beitrag gerichtlich überprüfbar sein. Kein Vorteil, kein Geld. […]
Soll wirklich jedes Verwaltungsgericht im Land das hoch demokratierelevante Gebilde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter die Lupe nehmen dürfen? In einem Gerichtsprozess, in dem es um profanes Abgabenrecht geht? Soll es Inhalte scannen und sich über Programmpläne beugen? Oder ist der Rundfunk tabu, weil er nun mal seine eigenen Kontrollmechanismen hat, die Rundfunkräte?
Wolfgang Janisch, sueddeutsche.de, 13.10.2025 (online)