Zitiert: Gegenleistung für Rundfunkbeitrag vor Verwaltungsgerichten einklagen (II)

Nun aber will sich das Bundesverwaltungsgericht einer grundsätzlichen Frage zuwenden: Sind die Verwaltungsgerichte überhaupt die richtige Adresse, um den Beitrag wegzuklagen? Oder sind die Gerichte beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk von vornherein aus dem Spiel, weil dort eigene Kontrollmechanismen herrschen? […]

Nach dem Motto: Wenn die Gegenleistung nicht stimmt, dann zahlen wir nicht. Das Programm müsse ausgewogen, vielfältig, staatsfern sein, so habe es das Bundesverfassungsgericht selbst formuliert. Ob diese Voraussetzung erfüllt sei, müsse im Streit um den Beitrag gerichtlich überprüfbar sein. Kein Vorteil, kein Geld. […]

Soll wirklich jedes Verwaltungsgericht im Land das hoch demokratierelevante Gebilde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter die Lupe nehmen dürfen? In einem Gerichtsprozess, in dem es um profanes Abgabenrecht geht? Soll es Inhalte scannen und sich über Programmpläne beugen? Oder ist der Rundfunk tabu, weil er nun mal seine eigenen Kontrollmechanismen hat, die Rundfunkräte?

Wolfgang Janisch, sueddeutsche.de, 13.10.2025 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)