Die Bundesregierung hat für private elektronische Medien als Hilfsmaßnahme, um die Corona-bedingten Werbeverluste zu kompensieren, 20 Mio. Euro bereitgestellt. Dieses Geld wird ausschließlich für den Vertrieb von Programmen regionaler und lokaler Hörfunksender und lokalen TV-Sendern verwendet und damit werden die Übertragungskosten für 2020 teilweise finanziert. Regionale und lokale private elektronische Medien (Hörfunksender, lokale TV-Sender, lokale Bürgermedien) werden über die Landesmedienanstalten bereits seit Jahren kontinuierlich gefördert. Den 14 Landesmedienanstalten standen in den vergangenen Jahren jährlich 150 Millionen Euro zur Verfügung. Zwischen 30 bis 50 Prozent davon wurde für die Förderung privater elektronischer Medien verwandt, also jährlich zwischen 50 bis 75 Millionen Euro. Für einzelne Projekte, vor allem im digitalen Bereich, wurden und werden zusätzliche Mittel von Staatskanzleien bereitgestellt.
Die Filmwirtschaft erhält aus FFA-, Bundes- und Ländermitteln eine jährliche Förderung von ca. 440 Mio. Euro. Um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, wurden 160 Mio. Euro, davon 50 Millionen Euro für einen Ausfallfonds, durch die Bundesregierung beschlossen. Dazu kommen weitere Mittel aus den Haushalten der Länder, der BKM, der Filmförderungsanstalt sowie der regionalen Filmförderer. Damit stehen der Filmwirtschaft annähernd 250 Millionen Euro für einen Neustart zur Verfügung.
Helmut Hartung, medienpolitik.net, 12.10.2020 (online)