Da Medienvielfalt auch bedeutet, Zeitungsangebote zu sichern, dürfen die textlichen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks privaten Tageszeitungen keine unzulässige Konkurrenz machen. Das heißt nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Möglichkeiten gar nicht mehr hat. Sie sind nach wie vor da. Wir haben versucht, einen Rahmen zu bauen. Es wird nichts geben, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht machen kann, aber er wird nicht alles machen können, was auch Tageszeitungen machen.
Alexander Schweitzer, epd medien, 09.09.2025 (online)