Auch die ablehnenden Ministerpräsidenten wissen ganz genau, dass verfassungsrechtlich die Dinge – auch was die Finanzierung angeht – ziemlich klar sind. Sie können aber kaum anders als nach außen zu demonstrieren, wir nehmen die Kritik auf und verteidigen die Beitragszahler-Interessen. […]
Wenn es nach den Grundsätzen geht, die im Urteil von 2021 entschieden worden sind, kann daran eigentlich kein Zweifel bestehen. Das ist einfach ein Rechtsbruch. Wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs zu 58 Cent Mehrbedarf kommt und dann passiert einfach gar nichts, widerspricht das schon den Spielregeln, die man selbst festgelegt hat. Das ist auch ein Verfassungsverstoß gegen den Finanzierungsanspruch der Sender.
Matthias Cornils, fr.de, 10.12.2024 (online)