Es ist einfach gesagt, Staatsverträge zu kündigen. Und rechtlich ist es auch möglich. Aber der Teufel steckt im Detail, in der Abwicklung. Am Ende würden wohl die Ergebnisse einer möglichen Neuaufstellung nicht weit entfernt liegen von dem System, das wir aktuell haben, jedenfalls dann, wenn wir uns an der Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientieren, die ich zwar in vielen Punkten für höchst problematisch halte, an der sich die Länder nun einmal orientieren müssen. Jedenfalls wäre ein Ausstieg kompliziert, langwierig und teuer.
Christoph Degenhart, dwdl.de, 18.05.2026 (online)

