Dafür sind die Verwaltungsräte der Anstalten zuständig, in denen nur externe Mitglieder sitzen, im Verwaltungsrat des ZDF zum Beispiel seit jeher auch Ministerpräsidenten. Wenn sie vorher den Gehältern zugestimmt haben, können sie nachher nicht über ihre Höhe klagen.
Dieter Grimm, fr.de, 24.05.2023 (online)