In ihren Konferenzen heißt es immer öfter, dass das Programm doch auch die Programmatik einer Partei abbilden müsse, die so großes Echo habe wie die AfD; es wird gesagt, dass man der AfD eine Präsenz geben müsse, die ihren Stimmanteilen entspreche. Das ist falsch. Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet zwar, über diese politischen Entwicklungen sorgfältig zu berichten. Aber er verpflichtet nicht dazu, klein beizugeben, wenn es um die Verteidigung der Demokratie geht. Die Verbreitung von Hass und Hetze gehört nicht zu der Meinungsvielfalt, für die ARD & Co. stehen sollen. Sie sollen, so der Staatsvertrag, „den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ fördern. Das gilt erst recht dann, wenn eine Partei diesen Zusammenhalt stört und zerstört, indem sie Millionen Menschen aus der Gesellschaft ausgrenzt. […]
Demokratie ist mehr als eine Wahlprozedur; sie ist eine Wertegemeinschaft. Ihr wichtigster Satz ist der von der Achtung der Menschenwürde; sie zu schützen, ist die Verpflichtung auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit vertrüge es sich nicht, wenn seine Programmdirektoren die Direktive ausgäben, die AfD wie eine normale demokratische Partei zu behandeln. Das ist sie nicht; sie ist in großen Teilen verfassungsfeindlich.
Heribert Prantl, sueddeutsche.de, 18.03.2026 (online)

