Für eine Beitragserhöhung gibt es keine Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt. Und in anderen Ländern sieht es ähnlich aus. Im Übrigen, der Beitrag von 18,36 Euro bleibt in Kraft, bis ein neuer Staatsvertrag verabschiedet wird. Ich bin dafür, dass wir bei dieser Frage jetzt eine Auszeit nehmen und abwarten, wie die Reformen wirken.
Reiner Haseloff, faz.net, 30.09.2024 (online)
Im aktuell geltenden Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist der Beitrag in einer Höhe von 17,50 Euro fixiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihn im August 2021 auf 18,36 festgelegt, nachdem Reiner Haseloff den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nicht zur Abstimmung vorgelegt hatte. Wenn die Sender dagegen klagen, dass die KEF-Empfehlung nicht umgesetzt wird, dann wird der Beitrag erhöht, ohne dass ein neuer Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vorliegt.