In Wirklichkeit war es nur eine Frage der Zeit. Nämlich: Wann ein Fall so erschütternd ist, dass die Öffentlichkeit gezwungen wird, über geschlechtsspezifische Gewalt durch KI zu sprechen. Denn das Problem gibt es seit Jahren. Die Warnungen von Expert:innen gibt es seit Jahren, dass KI-Modelle ein neues Ausmaß der bildbasierten Gewalt bereits ermöglichen. Die Katastrophe war also vorhersehbar. Und sie wurde trotzdem nicht abgewendet (oder abgeschwächt durch rechtzeitige rechtliche Maßnahmen). […]
„Die Paragrafen, die wir aktuell nutzen, sind für völlig andere Anwendungsfälle gemacht worden. Auch handelt es sich hierbei um Paragrafen, die eigentlich für Bagatelldelikte gedacht sind. Das heißt, solche Ermittlungen werden in der Praxis rasch eingestellt, weil es in der Rechtsordnung als weniger wichtig eingestuft wird. Es braucht einen neuen Straftatbestand, der auch die Schwere des Rechtsbruchs abbildet. Denn derartige Deepfakes verletzen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.” […]
Um dies zu verstehen, ist folgendes wichtig: Das Strafrecht ist der härtere juristische Hammer. Wenn etwas als sogenanntes Offizialdelikt im Strafrecht untersagt ist, dann ist die Staatsanwaltschaft für die Verfolgung der Tat zuständig (man hat als Opfer keine Kosten). Schon jetzt können viele Deepfakes in Österreich nach dem Zivilrecht geklagt werden, solche Inhalte sind auch rechtswidrig nach dem Zivilrecht. Nur gibt es im Zivilrecht folgende Hürde: Betroffene haben ein Kostenrisiko. Sie müssen sich einen Anwalt, eine Anwältin leisten. Wenn sie vor Gericht verlieren, bleiben sie auf ihren Kosten sitzen.
Deshalb ist es so wichtig, digitale sexuelle Gewalt auch im Strafrecht zu erfassen: Weil für viele Betroffenen die finanziellen Hürden sonst zu hoch sind.
Ingrid Brodnig, 26.03.2026 (online)

